16. Oktober 2008

Gegen den illegalen Handel mit Tabakwaren

Rubrik: Medienmitteilung

 

(at) Der illegale Handel mit Tabakwaren sabotiert weltweit die Tabakprävention. Zur Fahndung nach illegalen Zigaretten fordert deshalb die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention auch für die Schweiz eine Markierung jeder Zigarettenpackung.

Am Montag beginnt in Genf die zweite Verhandlungsrunde über ein internationales Protokoll gegen den illegalen Handel mit Tabakwaren.

2006 gingen weltweit rund 11 Prozent der verkauften Zigaretten auf das Konto des unerlaubten Handels. Dies bedeutet einen jährlichen Steuerausfall von 40 bis 50 Milliarden US-Dollar. Dabei nimmt der Handel mit gefälschten Markenzigaretten ständig zu, während der mit echten Markenzigaretten zurückgeht.

Im illegalen Handel werden Zigaretten unter dem Preis legaler Zigaretten verkauft. Diese billigen Tabakwaren fördern den Konsum, entsprechend nehmen tabakbedingte Krankheiten zu. So untergräbt der unerlaubte Handel die Massnahmen zur Tabakprävention.

Kernpunkt der Verhandlungen über ein internationales Protokoll gegen den illegalen Handel ist die Einführung eines umfassenden und einheitlichen Markierungssystems für Tabakwaren. Anhand dieses Systems sollen die Herkunft der Waren, jede Zwischenlagerung auf dem Vertriebsweg sowie der Bestimmungsort eindeutig identifizierbar sein. Solche Systeme haben sich bei der Fahndung nach gestohlenen oder geschmuggelten Luxusgütern bereits bewährt und als preisgünstig erwiesen.

Für die Schweiz spielen die Verhandlungen über ein internationales Protokoll gegen den illegalen Handel aus zwei Gründen eine wichtige Rolle. Zum einen gelangen drei Viertel aller in der Schweiz hergestellten Zigaretten in den Export. Zum anderen können die Zollfreilager als internationale Drehscheibe für den Zigarettenschmuggel dienen.

Im Juli 2007 beschlossen in Bangkok die Vertragsparteien der Internationalen Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Verhandlungen über ein Protokoll gegen den illegalen Handel mit Tabakwaren zu beginnen. Die zweite Verhandlungsrunde findet in Genf vom 20. bis 25. Oktober 2008 statt. In Artikel 15 der Konvention haben die Vertragsparteien erklärt, dass wirksame Massnahmen gegen den unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen wesentliche Elemente sind zur Eindämmung des Tabakkonsums.

Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention nimmt als Mitglied der Allianz für eine Rahmenkonvention FCA an den Genfer Verhandlungen teil. Die Allianz umfasst mehr als 350 Nichtregierungsorganisationen aus über 100 Ländern.

Kontakt: Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, Effingerstrasse 40, 3001 Bern, Tel. 031 389 92 46, Fax 031 389 92 60, Opens window for sending emailinfo(at)at-schweiz.ch

Weitere Hintergrundinformationen zum illegalen Handel mit Tabakwaren sind auf der Website der Allianz für eine Rahmenkonvention FCA Opens external link in current windowwww.fctc.org zu finden.

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