Zigarettenwerbung
Situation in der Schweiz
1964 beschloss der Bundesrat ein Werbeverbot für Tabakprodukte in Radio und Fernsehen. Weitere Einschränkungen verfügte er im Lebensmittelgesetz und später in der Tabakverordnung. «Untersagt ist jede Werbung für Tabakerzeugnisse, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet und bezweckt, sie zum Tabakgenuss zu veranlassen» (Tabakverordnung, Artikel 15). «Werbung für Tabakerzeugnisse und für Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, ist untersagt» (Tabakverordnung, Artikel 18). Besonders verboten ist die Werbung unter anderem an Orten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten, und an Kultur-, Sport- oder anderen Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden. Rechtsgültig ist die Verordnung seit dem 1. Juli 1995.
Trotzdem stehen der Tabakindustrie in der Schweiz noch viele Räume für Werbung offen, speziell öffentliche Plätze und Strassen für Plakate und Kinos ab 19 Uhr für Werbespots. Dazu betreiben Tabakfirmen indirekte Werbung mittels Sponsoring von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen allgemeiner Art; sie verkaufen weiter Produkte wie Kleider und Stiefel, die alle Namen und Logo einer Zigarettenfirma tragen, und bieten Dienstleistungen an, etwa Ferien. Nicht zu kurz kommt ferner die unmittelbare Förderung des Verkaufs, beispielsweise mit Gutscheinen.
Auch in der Schweiz: Keine Werbung für Tabakwaren
Gute Argumente sprechen für ein solches Verbot:
- Es gibt keinen sicheren Gebrauch von Tabakwaren. Jede Art des Tabakkonsums kann Krebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten und andere Erkrankungen verursachen. Dies gilt ebenfalls für 'leichte' Zigaretten, Zigarren und Pfeifen. Tabakwaren sind deshalb nicht vergleichbar etwa mit Alkohol oder Autos; in diesen Fällen erhöht erst ein übermässiger Alkoholkonsum oder eine gefährliche Fahrweise das Krankheits- und Todesrisiko.
- Die Zigarette ist das einzige frei erhältliche Produkt, bei dem die Hälfte der Konsumentinnen und Konsumenten vorzeitig stirbt, wenn sie das Produkt gemäss den Anweisungen der Hersteller brauchen. Von 1000 Personen, die als Jugendliche zu rauchen beginnen und ihr Leben lang weiterrauchen, sterben 250 vor und 250 nach dem 70. Altersjahr an tabakbedingten Krankheiten.
- Die individuelle Freiheit wird durch ein Verbot der Werbung und des Sponsorings für Tabakwaren nicht eingeschränkt. Die Tabakwerbung unterschlägt die zentralen Informationen bezüglich der Folgen des Tabakkonsums, weshalb überhaupt Vorschriften über die Angabe des Nikotin- und Teergehalts und Warnaufschriften nötig sind. Tabakwerbung ist keine Information. Ausserdem gestattet das EU-Verbot an den Verkaufsstellen weiterhin Werbung.
- Die Medienvielfalt wird nicht kleiner durch ein Tabakwerbeverbot. Die Tabakwerbung macht bei den Druckmedien weniger als 2,5 wenige Prozent der gesamten Werbeeinnahmen aus. Wie die Regelung in der EU zudem veranschaulicht, enthält ein Verbot längere Übergangsfristen. Während dieser Zeit könnte in der Schweiz beispielsweise eine Stiftung nach und nach die Ausfälle der Tabakwerbung durch Kampagnen zur Gesundheitsförderung ausgleichen (siehe Kasten "Stiftung als Alternative").
- Ausfälle bei der Kino- und Plakatwerbung sind durch geeignete Massnahmen zu kompensieren - beispielsweise durch die erwähnte Stiftung. Auch hier müssen Übergangsregelungen genügend Zeit für die Umstellung lassen.
- Zwar verliert die Tabakindustrie Arbeitsplätze, geht doch der Tabakkonsum nach einem umfassenden Verbot zurück. Aber das Rauchen verschwindet nicht von einem Tag auf den anderen: Der Rückgang vollzieht sich langsam. Die Tabakindustrie hat genügend Zeit, sich an die neue Realität anzupassen. Gleichzeitig geben Personen, die einen erfolgreichen Rauchstopp hinter sich haben, das gewonnene Geld für andere Güter und Dienstleistungen aus. Dadurch entstehen besonders im Freizeitbereich neue Stellen.
Sportsponsoring: Davidoff Swiss Indoors
Seit 1994 ist Davidoff Titelsponsor des internationalen Tennistuniers in der «St. Jakobshalle Basel». Die Marke Davidoff steht für noble Zigarren und Zigaretten.
In Anlehnung an die Internetseite www.davidoffswissindoors.ch betreibt OxyRomandie seit Herbst 2009 die Internetseite
www.davideathswissindoors.ch. Auf dieser Internetseite weist OxyRomandie nach, wie die Schweizer Oettinger Davidoff Gruppe und der weltweit viertgrösste Tabakkonzern Imperial Tobacco das Tennistunier zur Promotion der Marke Davidoff benützen. Tabakprodukte sind tödliche Produkte: Für diese Tatsache steht der Domainname www.davideathswissindoors.ch und das mit einem Totenschädel versehene Logo «Davideath Swiss Indoors».
Die Davidoff Gruppe verklagte im November 2009 OxyRomandie vor dem Zivilgericht Basel-Stadt wegen Herabsetzung der Marke und Rufschädigung. Doch das Gericht wies die Klage gegen OxyRomandie und dessen Präsidenten Pascal Diethelm ab, die Verfahrenskosten hatte die Davidoff Gruppe zu zahlen. «Erstmals hat in diesem Land die Tabakindustrie vor Gericht eine Niederlage eingesteckt», sagte Pascal Diethelm.
Begründung
Zum Urteil erklären Gerichtspräsident Andreas Heierli und Gerichtsschreiberin Salome Wolf, dass zwischen Tabak und Tod ein offensichtlicher Zusammenhang besteht. «Rauchen ist tödlich» wird auch auf Davidoff Zigarettenpäckchen klar und deutlich veranschaulicht.
OxyRomandie kritisiert in erster Linie folgenden Umstand: Als Sponsorin einer Sportveranstaltung, die insbesondere auch bei einem jungen Publikum grosse Beachtung findet, kann die Klägerin das Zeichen Davidoff immer wieder in den Blick des Zuschauers bringen, sei es vor Ort, via Fernsehübertragung oder mittels anderer Medien, und damit eigentlich Werbung machen.
Dieses öffentliche Sichtbarmachen des Sponsors ist zwar im Gegensatz zur Tabakwerbung gemäss der bisherigen Rechtsprechung nicht unzulässig, doch bringt sich die Klägerin auf diese Weise derart gekonnt ins Bild, dass - wenn auch nicht im rechtlichen Sinn, so doch faktisch - eine Werbung erfolgt, schreiben Andreas Heierli und Salome Wolf.
Sport ohne Tabak
Das Sponsoring durch Tabakfirmen ist in vielen Ländern verboten, in der EU ist das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung seit 2005 untersagt. Die Schweiz hingegen verfügt noch nicht über klare gesetzliche Bestimmungen gegen Tabaksponsoring.
Bereits anlässlich des Welttags ohne Tabak 2002 haben sich das Internationale Olympische Komitee IOC, der Internationale Fussballverband FIFA und der Internationale Automobilverband FIA mit der Weltgesundheitsorganisation zusammengeschlossen zur Kampagne «Tobacco Free Sports». Das Ziel ist, Sportveranstaltungen grundsätzlich rauchfrei durchzuführen.
Geschäft oder Gesundheit
Hinter dem Sponsoring von Sportveranstaltungen durch Tabakunternehmen stehen seit langem handfeste finanzielle Interessen. Dies belegt unter anderem folgendes interne Dokument des Tabakkonzerns R.J. Reynolds Tobacco Company von 1989. «Wir sind im Zigarettengeschäft. Wir sind nicht im Sportgeschäft. Wir nutzen den Sport als eine Möglichkeit, um für unsere Produkte zu werben. Wir können in einen Bereich gehen, wenn wir eine Veranstaltung bewerben. Wir können die Verkäufe während des Events messen und die Verkäufe nach dem Event messen und einen Anstieg der Verkäufe feststellen.»
Quellen
Heierli, Andreas und Wolf, Salome, «Davidoff» - «Davideath». Gleich lange Spiesse für kommerzielle und ideelle Äusserungen, in: sic! Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht 2010, Ausgabe 5, 375-379
www.sic-online.ch.
World Health Organization, World No Tobacco Day 2002: Tobacco Free Sports - Play it Clean,
www.who.int/tobacco/communications/events/wntd/2002/en/index.html.
Herausgeberin: Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
Stand: Juli 2010
Autor: Nicolas Broccard
AT-Schweiz
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